BaustellV – Baustellenverordnung (1998)
Seit in krafttreten der BaustellV von 1998 ist der Bauherr verpflichtet einen Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) zu bestellen.
Aufgaben des Koordinators nach BaustellV (Sigeko) sind:
- Vorankündigung bei den zuständigen Behörden
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes
(SiGe-Plan)
- Ersstellung von Sicherheitshinweisen mit wichtigen Angabe
- Koordinierung und Überwachung der Bauarbeiten in der
Ausführungsphase
- Zusammenstellung der „Unterlage für spätere Arbeiten“
Bereits seit Einführung der BaustellV sind wir in diesem Bereich tätig. Mit mehr als 500 betreuten Projekten können wir auf umfangreiche Erfahrung zurückgreifen.