Sicherheits-Ingenieure · München · Leistungen

Konterminierte Bereiche – DGUV Regel 101-004

Die BGR 128 findet Anwendung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, z.B. auf Deponien, Bauarbeiten, Abbrucharbeiten, Sanierung von Böden etc.

Der Auftraggeber darf die Koordinierung nur Personen übertragen, die für die damit verbundenen Aufgaben geeignet sind und ausreichende Sachkunde über Sicherheit und Gesundheitsschutz nachweisen können, d. h. ausreichende und einschlägige berufliche Ausbildung und Qualifikation sowie die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten.

Diesen Nachweis hat erbracht, wer die erfolgreiche Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang für „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ nachweist; zu den Inhalten der verschiedenen Sachkunde-Lehrgänge nach 6A bzw. 6B der BG-Regel 128.

Zu den Aufgaben des Koordinators gehören z.B.

  • Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplanes (A&S-Plan)
  • Einweisen der Arbeitnehmer in die jeweiligen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen der Arbeits- oder Baustelle
  • Überwachen der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen auf deren Einhaltung
  • Veranlassen eventuell zusätzlich erforderlicher Ermittlungen zu Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
  • Veranlassen erforderlicher Messungen in der Luft der Arbeitsbereiche
  • Bewerten der Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den ausführenden Unternehmen
  • Abstimmung der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren.

May+Meuer GmbH
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  • Brandschutzkonzepten gem. §14 BauvorlagenV
  • Flucht- und Rettungsplänen nach BGV A8 §18
  • Koordination nach DGUV Regel 101-004 (kontaminierte Bereiche)
  • Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest)
  • Verkehrssicherung von Arbeiten an Strassen gem MVAS 99
  • Verkehrssicherung nach RSA